CDU Stadtverband Lübbecke

Antrag zum Haushalt 2023: Förderung integrativer und bildungspolitischer Projekte der Grundschulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haberbosch,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke stellt im Rahmen der Haushaltsberatungen folgenden Antrag:

Einstellung eines Förderbetrages in Höhe von 50.000,00 € in den Haushalt des
Jahres 2023 für integrative und bildungspolitische Projekte der Grundschulen

Begründung:

Steigende Zuwanderung - seit Februar 2022 auch durch Geflüchtete aus der Ukraine stellt insbesondere unsere Grundschulen vor besondere Herausforderungen.

Das möglichst rasche Erlernen der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Auch bildungspolitische oder kulturelle Angebote wirken hier unterstützend und fördern das soziale Miteinander in unserer Stadt.

Mit unserem Antrag orientieren wir uns an dem Beispiel der Handlungsempfehlung für die am 21.02.2022 beschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Lübbecke, den Lübbecker Schulen und einem außerschulischen Träger.

Wir stehen zu der Idee, attraktive Bildungspartner aus Kultur, Sport, Mehrgenerationenhaus, Soziales, Natur- und Medienbildung in den Schulen zu verankern. Der Schulträger soll hier eine koordinierende Rolle einnehmen. Die Schulleitungen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, Themen wie Menschenrechtsbildung, Werteerziehung, Verbraucherbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung in Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern anregungsreich weiter auszugestalten. Projekte zum Abbau sprachlicher Barrieren und der Förderung von Bildungspartnerschaften zwischen Schule und Elternhaus sind aus Sicht der CDU-Fraktion besonders zu begrüßen.

Die CDU-Fraktion möchte die finanziellen Mittel beispielsweise einsetzen

  • zur Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht– für Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts– zur Hausaufgabenbetreuung
  • für außerschulische Aktivitäten (Vorlesen, Spielen, Kochen, Backen etc.), um bei gemeinsamem Tun die deutsche Sprache zu lernen
  • für Projekte gemeinsam mit deutschen und zugewanderten Familien zum gegenseitigen Kennenlernen und besseren Verstehen
  • für Freizeitangebote wie z. B. Wanderfahrten, Besuch von Freizeitparks oder Zirkusprojekten.
Bei der Verteilung des Förderbetrages auf die Grundschulen sollen der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und der Sozialindex der Schulen angemessen berücksichtigt werden. Ausgewählte Maßnahmen oder Projekte sollen zeitlich begrenzt und spätestens vor
Ablauf eines Jahres evaluiert werden.

Die Verwaltung der Stadt Lübbecke soll in Abstimmung mit den Schulleitungen einen Vorschlag erarbeiten, wie der Förderbetrag aufgeteilt werden kann.

Wir bitten unserem Antrag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Jürgen Bernotat

- Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke -

(Bild von svklimkin auf Pixabay)