CDU Stadtverband Lübbecke

Antrag zum Haushaltsentwurf 2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haberbosch,

 die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke stellt folgenden Antrag:

 

Sachverhalt:

1)    Die Mittel für den Kauf in Höhe von 320.000 € sowie die Erschließungskosten von 95.000 € für die Qualifizierung von Bauland für private Investoren werden gestrichen.

2)    Im Haushalt werden Mittel in Höhe von 300.000 € für den Ausbau des zweiten Teil- Abschnitts der Weingartenstr. eingestellt. 

3)    Für die Unterstützung der Jugendarbeit des neuen Trägers werden weitere Mittel in Höhe von 15.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt.

4)    Um die Integration der Flüchtlinge in der Stadt Lübbecke (besonders in der Unterkunft Hausstätte) deutlich zu verbessern, wird zunächst befristet für 3 Jahre zusätzlich eine halbe Stelle für eine(n) Sozialarbeiter(in) im Stellenplan der Stadt Lübbecke ausgewiesen.

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke

Fraktionsvorsitzender Klaus Jürgen Bernotat
Herzog-Wittekind-Weg 9 a

32312 Lübbecke                                                                                                       

30.01.2018

 

Herrn

Bürgermeister Frank Haberbosch

Stadt Lübbecke

Kreishausstr. 2 - 4

32312 Lübbecke

 

Antrag zum Haushaltsentwurf 2018

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haberbosch,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke stellt folgenden Antrag:

Sachverhalt:

1)    Die Mittel für den Kauf in Höhe von 320.000 € sowie die Erschließungskosten von 95.000 € für die Qualifizierung von Bauland für private Investoren werden gestrichen.

2)    Im Haushalt werden Mittel in Höhe von 300.000 € für den Ausbau des zweiten Teil- Abschnitts der Weingartenstr. eingestellt.

3)    Für die Unterstützung der Jugendarbeit des neuen Trägers werden weitere Mittel in Höhe von 15.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt.

4)    Um die Integration der Flüchtlinge in der Stadt Lübbecke (besonders in der Unterkunft Hausstätte) deutlich zu verbessern, wird zunächst befristet für 3 Jahre zusätzlich eine halbe Stelle für eine(n) Sozialarbeiter(in) im Stellenplan der Stadt Lübbecke ausgewiesen.

Begründung:

Zu 1):

Es ist aus unserer Sicht nicht Aufgabe einer Kommune privates Bauland zu erwerben und zu erschließen, um es dann an Interessenten weiter zu veräußern. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, genügend Bauland (auch in den Ortsteilen) auszuweisen, um den Kauf für jeden Bauwilligen zu angemessenen Preisen möglich zu machen.

Zu 2):

Im Jahre 2013 wurde durch den Rat mit großer Mehrheit der SPD und der CDU der

Grundsatzbeschluss gefasst, die Weingartenstr. von der Ecke Kreishausstr. bis zur Berliner Str. auszubauen. Der Bebauungsplan Nr. 2/18/166 "Weingartenstraße" wurde am 26.08.2015 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschlossen. 

Der 1. Bauabschnitt wurde im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt und ist sehr gelungen. Selbst kritische Stimmen sind verstummt. Um die Innenstadt erfolgreich an die Durchgangsstraße B239 anzubinden und die negativen Umwelteinflüsse durch ständiges Bremsen und Beschleunigen zu reduzieren, ist es dringend geboten, auch den zweiten Abschnitt des beschlossenen Bauvorhabens im Jahre 2018 umzusetzen.

Zu 3): 

Erfolgversprechende Jugendarbeit ist nur mit entsprechenden finanziellen Mitteln möglich. Im Vergleich zu anderen Kommunen der Größe der Stadt Lübbecke wendet die Stadt nur geringe Mittel für die Jugendarbeit auf. Um dem neuen Träger zu ermöglichen, Jugendarbeit mit Fachkräften an möglichst 7 Tagen in der Woche zu gestalten, ist es unumgänglich die Mittel aufzustocken. Müsste die Stadt Lübbecke Jugendarbeit selbst organisieren, wären die zur Verfügung stehenden Mittel (auch nach Aufstockung, wie von uns gefordert) bei weitem nicht ausreichend.

Zu 4):

Die erfolgreiche Betreuung der Flüchtlinge (vor allem in der Unterkunft Hausstätte) ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht möglich. Gäbe es nicht so viele freiwillige Helfer, wäre die Situation bereits seit langem aus den Fugen geraten. Die Freiwilligen stoßen an ihre Grenzen und benötigen mehr fachliche Unterstützung durch eine ausgebildete Kraft, die häufig vor Ort ist und sich gezielt um die Anliegen der Bewohner kümmern kann. Dies ist erforderlich, um die dort lebenden Menschen erfolgreich zu integrieren, um u. a. möglichst viele von ihnen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Jürgen Bernotat