Antrag: Senkung der Erschließungsbeiträge
Wir beantragen: Die Gemeinde trägt 30 von Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haberbosch,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke beantragt,den § 4 -Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand-der Satzung der Stadt Lübbecke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung –EBS)vom 04.03.19 wie folgt zu ändern:
Die Gemeinde trägt 30 von Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Der neue Vomhundertsatz sollab 01.07.21 gelten sowie rückwirkendfür alle Baumaßnahmen,die zum Zeitpunkt des Beschlusses dergeänderten Satzungnoch nicht abgerechnet wurden.Weiterhin soll dieser Vomhundertsatzauch für Anlieger gelten, die nach der am 22.04.21 vom Rat beschlossenen Richtlinie zu § 11 -Ablösung von Erschließungsbeiträgen-der EBSeinen Ablösevertrag abgeschlossen haben oder abschließen werden.