CDU Stadtverband Lübbecke

Antrag: Senkung der Erschließungsbeiträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haberbosch,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Lübbecke beantragt,den § 4 -Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand-der Satzung der Stadt Lübbecke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung –EBS)vom 04.03.19 wie folgt zu ändern:

Die Gemeinde trägt 30  von Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

Der neue Vomhundertsatz sollab 01.07.21 gelten sowie rückwirkendfür alle Baumaßnahmen,die zum Zeitpunkt des Beschlusses dergeänderten Satzungnoch nicht abgerechnet wurden.Weiterhin soll dieser Vomhundertsatzauch für Anlieger gelten, die nach der am 22.04.21 vom Rat beschlossenen Richtlinie zu § 11 -Ablösung von Erschließungsbeiträgen-der EBSeinen Ablösevertrag abgeschlossen haben oder abschließen werden.
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Begründung:

Zum Teil werden hohe Beiträge für die Erschließung von Straßen fällig, an denen Anlieger seit vielen Jahren wohnen bzw. an denen sie beim Kauf einer gebrauchten Immobilie nicht darüber informiert wurden, dass diese noch gar nicht erschlossen wurde. So fallen Kosten an, die nicht eingeplant waren und besonders ältere Bürger und junge Familien vor größere finanzielle Herausforderungen stellen.

Durch die enormen Kostensteigerungen bei Tiefbaumaßnahmen (11,1 vom Hundert in den letzten 3 Jahren) werden die Anlieger, die den größten Teil der Erschließungsbeiträge zahlen müssen, in besonderer Weise belastet.

Um die Kostensteigerungen abzufedern und die Erschließungsbeiträge damit in einem halbwegs zumutbaren Rahmen zu halten, beantragen wir die Aufstockung des städtischen Anteils um 20 %.

Wir halten diese Vorgehensweise bei der aktuell guten finanziellen Situation der Stadt Lübbecke für möglich und angemessen, ohne die Allgemeinheit und damit den Steuerzahler über Gebühr zu belasten.

Wir bitten unserem Antrag zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Jürgen Bernotat
-Vorsitzender der CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Lübbecke-