CDU Stadtverband Lübbecke

Stellungnahme der Fraktion zur Begrenzung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler

in den Eingangsklassen zum Schuljahr 2023/2024

Folgende Stellungnahme haben wir im Bildungsausschuss am 22. August 2022 zu folgendem Tagesordnungspunkt abgegeben: Begrenzung der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen zum Schuljahr 2023/2024 - Antrag der Schulleitungen der Lübbecker Grundschulen:
"Wir befassen uns in dieser Sondersitzung des Bildungsausschusses mit einem höchst sensiblen Thema.

Im Kern geht es darum, ob und inwieweit einer der ureigensten Elternwünsche – der nach den besten Bedingungen für das eigene Kind - dem Bestreben nach der „Stärkung“ oder vielleicht eher „Rettung“ eines offenbar unbeliebten Schulstandortes untergeordnet werden soll.


Die im Beschlussvorschlag geschilderte Problematik der Grundschule im Kleinen Feld ist aus Sicht der CDU sehr spät in den Fokus genommen worden. Die Entwicklung an dem Standort hat sich doch bereits seit Jahren mehr und mehr zugespitzt.

Wir bedauern, dass dieser aus unserer Sicht in vielfacher Beziehung attraktive Schulstandort in den letzten Jahren derart „verloren“ hat. Wir haben an der Schule dankenswerter Weise engagierte Lehrerinnen und Lehrer, wir haben die Innenstadtlage, ein gutes räumliches Angebot, einen neu gestalteten Schulhof.

Dieses ist der Beschlussvorlage nicht zu entnehmen. Hingegen wird ganz klar auf das Problem fokussiert. An der IKF sind aufgrund der unterschiedlichen Herkunft der Kinder und Eltern extrem schwierige Herausforderungen entstanden. Diese führen offenbar vielfach zu der Vermeidung der Schule.

Jetzt ist es so, dass konkreter Handlungsdruck entstanden ist. Das erwartete Elternwahlverhalten für das kommende Schuljahr würde theoretisch zur Bildung von 13 Klassen an allen Grundschulen führen müssen. Die sogenannte „Klassenrichtzahl“ ist vom Schulträger bis zum 15. Januar 2023 auf Basis der in den kommenden Monaten erfolgenden Anmeldungen zu berechnen. Danach dürfte – so die Erwartung heute - nur die Bildung von 11 Klassen – statt 13 - möglich sein.
Die derzeit prognostizierten Wünsche bei der Wahl des Schulstandortes werden im kommenden Schuljahr also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle berücksichtigt werden können.


Die Verwaltung schlägt vor, im kommenden Schuljahr an der Grundschule Im Kleinen Feld 3 Eingangsklassen statt 2 zu bilden. Laut Planungsunterlage sollen 27 Kinder gegen ihren prognostizierten Wunsch dort eingeschult werden – theoretisch denkbar wären sogar 40 oder mehr Kinder, denn 75 Kinder könnten – rein theoretisch - bei 3 Klassen à 25 Kindern dort eingeschult werden. Es würden ca. 30 bis 40 Kinder, und 60 bis 80 Mütter und Väter aufgefordert, entgegen ihrem Wunsch die Einschulung an der Grundschule im Kleinen Feld zu akzeptieren. An anderen Schulen wird es dagegen Ablehnungen geben, so beim Grundschulverbund Gehlenbeck-Nettelstedt und an der Astrid-Lindgren-Schule.

Die Kriterien der geplanten Zuteilung werden nicht in der Beschlussvorlage genannt.

Welche Verhältnisse an unseren Schulstandorten in Bezug auf welche Kriterien werden angestrebt? Worauf müssten sich gegebenenfalls „umverteilte“ Schülerinnen und Schüler einschließlich ihrer Eltern einstellen? 

Und: Ist dabei die Erfolgsaussicht der Idee, nämlich den Standort - vielleicht für einen sehr hohen Preis – zu erhalten, nicht dennoch sehr ungewiss?

Jede / jeder hier im Raum möge sich bitte selbst ganz ehrlich fragen: Was würde ich tun, wenn es mein Kind betreffen würde? Abwanderungen von Kindern durch Anmeldungen an Schulen in anderen Städten können eine Folge sein, und Politikverdrossenheit ohnehin.

Auf einen weiteren Aspekt möchten wir hinweisen: Die Astrid-Lindgren-Schule soll nach den derzeitigen Planungen in den kommenden Jahren nur noch einzügig geführt werden. Kinder sollen hier trotz Nachfrage und Kapazität abgewiesen werden. Die CDU Lübbecke sieht bei diesem geplanten Vorgehen den von uns gewünschten Erhalt der Astrid-Lindgren-Schule trotz derzeitiger anderer Bekenntnisse oder Beschlüsse, möglicherweise gefährdet. Wenngleich wir sehr positiv aus der Beschlussvorlage aufnehmen, dass ergriffene Maßnahmen in jedem Schuljahr evaluiert werden sollen und nachgesteuert werden kann.

Wir sehen, dass die Notwendigkeit, einzugreifen, für das kommende Schuljahr aufgrund von nur 11 zu bildenden Klassen voraussichtlich nicht abzuwenden sein wird. Wir begrüßen, wenn die Verwaltung mit allen Eltern der zukünftigen Erstklässler im Stadtgebiet transparent und frühzeitig kommunizieren wird.

Uns fehlt im Moment das erkennbare Bemühen, Lösungen im möglichst weitgehenden Konsens mit Elternwünschen zu finden. Es fehlen uns trotz des Verweises auf den § 1 Abs. 3 der Ausbildungsordnung Grundschule die konkreten Anhaltspunkte für die Kriterien einer Zu-/ bzw. Umverteilung.


Die CDU-Fraktion der Stadt Lübbecke ist nach ausführlicher Diskussion übereingekommen, den hier vorliegenden Beschlussvorschlag aus den genannten Gründen abzulehnen."

Foto: Bild von svklimkin auf Pixabay