a) Allgemeine Fragen:
1) Warum wurde dieses Konzept den politischen Gremien der Stadt erst vorgelegt, nachdem die CDU-Fraktion dies mit Antrag vom 20.03.20 eingefordert hat, obwohl in der Sitzung der WBL vom 10.07.18 angekündigt wurde, dass es sich zunächst um erste Überlegungen handelt, die unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Politik in ein endgültiges Konzept münden sollten?
2) Warum war der Nachtrag vom 07.05.20 zum ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.20 erforderlich, der die Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft und Standortentwicklung fordert, um die politischen Gremien über dieses Konzept zu informieren und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
3) Warum wurden Beschlüsse aus dem Parkraumkonzept in der Gesellschafterversammlung am 07.05.19 gefasst, z. B. Bestandserweiterung des Parkplatzes an der Jahnstr., ohne das Konzept zuvor den politischen Gremien vorzustellen und mit diesen abzustimmen?
4) Warum werden die Interessen der Geschäftsleute der Lübbecker Innenstadt, die sich an Herrn Hunting von der IHK Zweigstelle Minden und Herrn Dr. Berger vom Handelsverband NRW, Geschäftsstelle Minden gewandt hatten, nicht berücksichtigt? Beide forderten in separaten Schreiben an den Bürgermeister die Einrichtung eines runden Tisches, um die Interessen der Geschäftsleute zum Parkraum-konzept einfließen zu lassen. Das gleiche wurde von Vertretern von Bürgerinitiativen gefordert, ohne dass es eine Reaktion darauf gab.
b) Generelle Fragen zum Konzept
5) Nach Durcharbeitung der vorliegenden Unterlagen kommen wir zu dem Schluss, dass diese zum Teil mit Fehlern behaftet sind.So wurden z. B. auf der Seite 8 bei der „Bedarfsanalyse bewirtschafteter Stellplätze“ die heute bereits bewirtschafteten 26 Stellplätze an der Jahnstr. nicht berücksichtigt. D. h. beim späteren Vergleich von Soll und Ist kommt es zu falschen Ergebnissen. Auch auf der Seite 15 wird die Anzahl der insgesamt vorhandenen Stellplätze an der Jahnstr. mit 102 Stellplätzen angegeben, obwohl auf Seite 10 dargestellt wird, dass der Parkplatz max. auf eine Größe von 82 Stellplätzen erweitert werden kann. Auch an weiteren Stellen ist das Konzept zumindest unplausibel, was zu falschen Ergebnissen der insgesamt vorhandenen Stellplätze führt und muss nachgebessert werden. Wenn gewünscht, sind wir gerne bereit, diese aufzuzeigen.
6) Die Erhebungen für die Planungsprämissen (S. 5 des Konzepts) sind aus denJahren 2014/2015. Entsprechen diese noch den aktuellen Anforderungen, da sich wesentliche Parameter, vor allem im Westen der Stadt verändert haben?
7) Wie soll eine Belebung der Innenstadt erreicht werden, wenn 300 Parkplätze in und um das Parkhaus West wegfallen und nur 144 neue Parkplätze mit Begrenzung der Parkdauer auf 60 Min. auf dem jetzigen ZOB entstehen?
8) Nach dem Konzept soll die Bestandserweiterung des Parkplatzes Niedertor geprüft werden. Wo sollen auf der Fläche 100 Stellplätze geschaffen werden, da die jetzigen Flächen bereits durch Kunden der Mieter (Schulungsräume/ Fitnessstudio) genutzt werden? Selbst wenn die Freiflächen nicht vermietet sein sollten, müssen die Kunden ihre Fahrzeuge abstellen können. Sollen dafür die Straßen der angrenzenden Wohngebiete genutzt werden?
9) Die Aussage auf Seite 9 des Konzepts, dass für Dauerparker, unter Berücksichtigung des starken Dienstleistungssektors ein dauerhaftes Stellplatzangebot von 400 – 450 Plätzen vorzuhalten ist, bezweifeln wir. Nach unseren Recherchen liegt es eher im Bereich von 500 – 600 Stellplätzen, da die Dauerparkplätze schon bislang nicht ausreichten und die Mitarbeiter der neuen Immobilie „Westertor“ ebenfalls Stellplätze benötigen.500 Stellplätze sind im Radius von 500 m nach den Planungen in diesem Konzept nur knapp zu erreichen, indem man den Trick der Vergabe von Dauerparker-Tickets forciert und die Fläche der ehemaligen Realschule, der bereits jetzt voll belegt ist, einplant. Warum beruht das Konzept nicht auf realistischen Annahmen?
10) Kurzzeit-Parker suchen heute bereits verzweifelt nach Parkplätzen.Wenn sie ihre Erledigungen, z. B. Arztbesuche, nicht innerhalb einer Stunde schaffen, werden sie mit einem Knöllchen zur Kasse gebeten. Das ist tägliche Praxis und wir werden häufiger mit der Frage konfrontiert, ob wir uns nicht für die Erweiterung der Parkdauer auf mindestens 90 Min. einsetzen wollen. Die Umsetzung der Wünsche ist einerseits aufgrund der zu geringen Anzahl an Parkplätzen im Radius von 300 m nicht möglich und andererseits finanzieren sie die Hostessen, die mit der Überprüfung beauftragt sind. Die Situation ist aktuell noch verschärft vor dem Hintergrund, das die Parkpalette noch immer nicht zur Verfügung steht und das Parkhaus West unnötigerweise bereits zum 01.04.20 gesperrt wurde. Warum wird die Erweiterung von Parkflächen im Umkreis von 300 m an bestehenden Einrichtungen, z. B. Parkhaus Ost oder Parkpalette nicht geprüft,wenn beabsichtigt ist, die Innenstadt zu beleben? Kosten können nicht der Grund sein, denn die hätte bei Realisierung eines anderen Westertor-Konzeptes vollständig der Investor getragen.
11) Eine Alternative zur Schaffung von weiterem Parkraum für Dauerparker in der Innenstadt wäre der Bau einer Parkfläche im Außenbereich und die Einrichtung eines Shuttle-Service zum Busbahnhof. Moderne Verkehrs- und Parkkonzepte in anderen Städten sehen so etwas vor. Warum wurde diese Möglichkeit nicht in die Überlegungen einbezogen?
12) Die Stellplätze hinter dem Rathaus sind vollständig und durchgängig zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung durch Beschäftigte belegt. Außerdem ist dieser Parkplatz nicht bekannt. Sollte dieser Parkplatz dann in die Planungen einfließen?
13) Können die 12 in der Parkpalette Weingarten für die Stadtverwaltung reservierten Stellplätze nicht hinter das Rathaus verlegt werden, um weitere Stellplätze für Kurzzeitparker zu schaffen?
14) Wir stellen uns die Frage, warum auf Seite 23 auf private Stellplätze in der Innenstadt hingewiesen wird, auf die die Stadt bzw. die WBL keinen Zugriff hat? So sind entweder Verbotsschilder, z. B. Edeka, Bäckerstr. oder Diakonie, Geistwall angebracht oder die Plätze mit Schranken, z. B. Volksbank oder Sparkasse versehen. Weiterhin liegen viele der aufgeführten Stellplätze, z. B. Berufsschule, Stadthalle außerhalb des attraktiven 300 m Radius und dienen damit nicht derBelebung unserer Innenstadt. c) Fragen zur Parkfläche an der Grundschule IKF
15) Nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG vom 25.06.02 sind Lärmbelastungen im Innen- und Außenraum von Schulen zu berücksichtigen. Danach gibt es Empfehlungen für Grenzwerte, die im Innenbereich bei geschlossenen Fenstern bei >35 dB und im Außenbereich max. 65 dB betragen sollen. Ist diese Richtlinie bekannt und wurde sie bei der geplanten Erweiterung des Parkplatzes an der Grundschule IKF berücksichtigt? Wurden hierfür Lärmkarten erstellt?
16) Wurden die betroffenen Anlieger des Bauvorhabens „Erweiterung Parkplatzes IKF“ an der Jahnstr. rechtzeitig über die Erteilung einer Baugenehmigung schriftlich verständigt? Wann ist die Baugenehmigung und wann ggf. die Mitteilung an die betroffenen Anlieger erfolgt?
17) Liegen der Stadtverwaltung Widersprüche von Anliegern gegen das geplante Bauvorhaben „Erweiterung Parkplatz IKF“ vor?
18) Bei der Bestandserweiterung des Parkplatzes an der Grundschule IKF soll derParksuchverkehr verhindert werden, indem dort Dauerparker-Stellplätze eingerichtet werden. Wie ist das mit der Aussage auf Seite 10 des Konzepts vereinbar, dass am Wochenende daraus Kurzzeitparker-Stellplätze werden können, da die Plätze doch fest vergeben sind und der Nutzer jederzeit seinenStellplatz aufsuchen kann. Oder sollen dort doch Dauerparker-Tickets vergeben werden, was für Parksuchverkehr spräche und damit zu erhöhten Lärmbelastungen der Anlieger in einem verkehrsberuhigten Wohngebiet führen würde?
19) Ist die Erweiterung der Parkfläche an der Grundschule IKF durch die WBL auf dem städtischen Grundstück der Schule ohne Zustimmung der zuständigen Gremien der Politik möglich? Welche Regelungen bestehen hierfür?d) Fragen zum Parkplatz an der Königsmühle
20) Der Pachtvertrag für den Parkplatz an der Königsmühle endet nach unserem Kenntnisstand am 31.12.20. Wurden mit der Eigentümerin bereits Verhandlungen über die Verlängerung des Pachtvertrages bzw. den Kauf des Grundstückes aufgenommen? Wenn ja, mit welchem, ggf. vorläufigem Ergebnis?
21) Warum plant man mit dem Parkplatz Königsmühle, wenn es keine mittelfristigen Zusagen zu einem weiteren Pachtvertrag bzw. Kaufvertrag des Geländes Königsmühle gibt?
22) Ist den Konzeptentwicklern bewusst, dass der Parkplatz Königsmühle, wenn er denn überhaupt mittelfristig zur Verfügung steht, unattraktiv für Innenstadtbesucher ist, wie dass eine Befragung der IHK ergab? Danach äußerten sich Besucher von Innenstädten, dass eine Entfernung von bis zu 300 m als besonders attraktiv eingeschätzt wird !